Anlagegüter über 1000 EUR netto

Hier buchen Sie betrieblich genutzte Gegenstände, die einen Wert von 1000 € netto übersteigen, wie beispielsweise:

  • Maschinen
  • Telefonanlage
  • EDV (Computer, Server...)

Hinweis:


Buchen Sie diese Gegenstände anschließend mit dem Bruttobetrag ein, sofern Sie eine ordnungsgemäß an Ihr Unternehmen adressierte Rechnung haben. Beschreiben Sie anschließend das Anlagegut mit einem kurzen Buchungstext und vermerken Sie darin das Datum der Anschaffung. Bitte senden Sie uns die einzelnen Belege bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu!



Bei Einlage von bisher privat genutzten Gegenständen in Ihr Unternehmen ist der Umsatzsteuersatz stets 0 %.

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