Bitte tragen Sie die Bruttosumme Ihrer vorsteuerbehafteten Eigenbewirtungen anhand Ihrer Belege ein.
Das sind beispielsweise
das Frühstück in Ihrer Übernachtungsrechnung
Essen und Trinken für Sie selbst während eines Seminares
Die OnlineBuchhaltung errechnet daraus die erstattungsfähige Vorsteuer und schreibt diese in die Buchungsliste. Der Nettobetrag ist keine Betriebsausgabe und erscheint deswegen nicht in der Buchungsliste.
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