Eigenbewirtung

Bitte tragen Sie die Bruttosumme Ihrer vorsteuerbehafteten Eigenbewirtungen anhand Ihrer Belege ein.



Das sind beispielsweise

  • das Frühstück in Ihrer Übernachtungsrechnung
  • Essen und Trinken für Sie selbst während eines Seminares

Die OnlineBuchhaltung errechnet daraus die erstattungsfähige Vorsteuer und schreibt diese in die Buchungsliste. Der Nettobetrag ist keine Betriebsausgabe und erscheint deswegen nicht in der Buchungsliste.

Kennen Sie bereits unsere kostenfreie
OnlineBuchhaltung?

Kostenfrei testen

Aktuelle Tipps zu Steuern & Buchhaltung

Der OnlineSteuerberater Newsletter