Wareneigenverbrauch aus Wareneinkauf

Hierbei handelt es sich um eine Privatentnahme aus Ihrem Wareneinkaufsbestand. Diese Waren hatten Sie bereits als „Wareneinkauf“ verbucht.


Beispiel: Sie haben zu einem früheren Zeitpunkt Waren im Wert von 200 € eingekauft und als „Wareneinkauf“ in Ihren Lagerbestand aufgenommen. Nun entnehmen Sie für 100 € Waren für Ihren privaten Bedarf und buchen diese als „Wareneigenverbrauch aus Wareneinkauf“.


Mit dieser Buchung wird Ihr Lagerbestand und Ihre Umsatzsteuer automatisch korrigiert.

Kennen Sie bereits unsere kostenfreie
OnlineBuchhaltung?

Kostenfrei testen

Aktuelle Tipps zu Steuern & Buchhaltung

Der OnlineSteuerberater Newsletter