Hier buchen Sie Ihre Umsatzsteuererstattungen vom Finanzamt. Dabei handelt es sich um Erstattungen anhand Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Sie über ELSTER an Ihr Finanzamt geschickt haben. Aber auch um Umsatzsteuererstattungen, die frühere Jahre betreffen und erst jetzt aufgrund Ihrer Umsatzsteuererklärung im Rahmen des Jahresabschlusses vom Finanzamt erstattet wurde.
Hinweis: Einkommensteuererstattungen sind Privateinnahmen und dürfen hier nicht erfasst werden
Aktuelle Tipps zu Steuern & Buchhaltung
Der OnlineSteuerberater Newsletter