Viele Existenzgründer glauben Kleinunternehmer zu sein, insbesondere wenn Sie nebenberuflich oder nur im geringen Umfang tätig sind. Der Begriff der Kleinunternehmerregelung bezieht sich jedoch nicht auf die Größe des Unternehmens, sondern hängt lediglich mit der Umsatzsteuer zusammen.
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln. Dieses Weniger an Bürokratie kann sich aber finanziell negativ auswirken.
Als Unternehmer haben Sie, bis auf wenige Ausnahmen, umsatzsteuerpflichtige Einnahmen und Ausgaben.
Diese sind in der Regel mit 19% oder 7% Umsatzsteuer behaftet. Die Umsatzsteuer auf Ihre Einnahmen müssen Sie an das Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuer auf Ihre Ausgaben bekommen Sie vom Finanzamt wieder zurück.
Gerade in der Phase der Existenzgründung haben Sie regelmäßig mehr Ausgaben, die Umsatzsteuer beinhalten. Zu denken wäre dabei an Büromaterial bzw. –ausstattung sowie an Wareneinkäufe und Fahrzeugkosten. Gleichzeitig sind Ihre Einnahmen zu Beginn noch nicht so hoch, wie Ihre Ausgaben. Dies führt dazu, dass Sie als Unternehmer, der die Umsatzsteuer ausweist, eine Umsatzsteuerrückerstattung durch das Finanzamt erhalten.
Beispiel Umsatzsteuerberechnung für das Finanzamt:
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt unnötigerweise bei jeder Ausgabe endgültig 19% bzw. 7% Vorsteuer, weil er diese vom Finanzamt nicht mehr zurückerhält. Der Unternehmer hingegen , der die Umsatzsteuer ausweist, hat somit im oben stehenden Beispiel einen finanziellen Vorteil.
Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung
Überschreiten Sie eine der Grenzen, müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung für das entsprechende Jahr abgeben. Überschreiten Sie die Grenzen nicht, können Sie, wenn dies für Sie von Vorteil ist, trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Dann sind Sie jedoch für die nächsten fünf Jahre umsatzsteuerpflichtig.
...ausführlichere Informationen zum Thema Kleinunternehmerregelung finden Sie
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt unnötigerweise bei jeder Ausgabe endgültig 19% bzw. 7% Vorsteuer, weil er diese vom Finanzamt nicht mehr zurückerhält. Der Unternehmer hingegen , der die Umsatzsteuer ausweist, hat somit im oben stehenden Beispiel einen finanziellen Vorteil.
Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung
Überschreiten Sie eine der Grenzen, müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung für das entsprechende Jahr abgeben. Überschreiten Sie die Grenzen nicht, können Sie, wenn dies für Sie von Vorteil ist, trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Dann sind Sie jedoch für die nächsten fünf Jahre umsatzsteuerpflichtig.
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