Im Vorfeld der Prüfung
Neben Routineprüfungen sind mehr und mehr besondere Auffälligkeiten der Anlass für Betriebsprüfungen: Darunter fallen beispielsweise Änderung der Rechtsform, Kontrollmitteilungen aus anderen Prüfungen, erhebliche Abweichungen des Betriebs von Branchendurchschnitten oder eine Anzeige.
Ein kleines Indiz für eine anstehende Prüfung können Sie dem Einkommensteuerbescheid entnehmen. Steht dort „der Steuerbescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO“, ist das ein Hinweis, dass Sie in der „engeren Auswahl“ stehen.
Prüfungsanordnung kündigt an
In einer Prüfungsanordnung wird schriftlich und mit Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt, gegen wen sich die Prüfung richtet, ob es sich um eine Betriebsprüfung oder um eine abgekürzte Außenprüfung handelt, welche Steuerarten geprüft werden und welche Zeiträume von der Prüfung betroffen sind. Normalerweise wird Ihnen ein Termin innerhalb eines Zeitraumes von ein bis zwei Monaten benannt.
Lassen Sie sich daher gleich von uns auf die Betriebsprüfungssituation optimal vorbereiten. Denn neben persönlichen Gegebenheiten des Prüfers ist Ihr Umgang in der Betriebsprüfung entscheidend für spätere Steuernachzahlungen.
Unterlagen zum Prüfungsbeginn
Benötigt werden: Ihre geordnete Buchhaltung der Buchungsjahre, die geprüft werden, dazu die Konten der Buchhaltung und Buchungsjournale (auch in digitaler Form).
Prüfungsablauf
Oftmals wird nicht beim Steuerberater oder an Amtsstelle, sondern bei Ihnen vor Ort im Betrieb geprüft. Der Prüfer kann zwischen einigen Stunden und mehreren Wochen prüfen, dies hängt vom Umfang der Prüfung, aber auch vom Zeitfenster des Prüfers ab. Wenn er sich in diesem Zeitrahmen mit Prüfungsaspekten beschäftigt, die keine Prüfungsmehrergebnisse bringen, ist dies Ihr Vorteil. In dieser Phase stehen wir Ihnen selbstverständlich stets mit Rat und Tat im Hintergrund zur Verfügung.
Prüfungsfeststellungen
Nach vorläufigem Abschluss der Prüfung stellt der Prüfer formlos seine Feststellungen zusammen. Jetzt ist der Einsatz der Steuerkanzlei gefragt: Die Prüfungsfeststellungen werden solange diskutiert, bis man sich auf einen tragbaren Kompromiss mit dem Finanzamt geeinigt hat.
Schlussbesprechung
Idealerweise ist dieser formale Akt unnötig, da bereits mit den Prüfungsfeststellungen alle offenen Fragen abschließend geklärt werden konnten. Sollte die Schlussbesprechung in größeren Prüfungen Sinn machen, werden wir deutschlandweit vor Ort mit Ihnen und dem Sachgebietsleiter der Betriebsprüfung einen längeren Termin abhalten.
Betriebsprüfungsbericht
Nach geraumer Zeit (erfahrungsgemäß 4 Wochen bis 5 Monate) erfolgt der Betriebsprüfungsbericht. Dieser muss jetzt nur noch auf seine rechnerische Richtigkeit überprüft werden.
Steuerbescheide
Im Anschluss an die Betriebsprüfung ergeben sich geänderte Steuerbescheide. Diese könnten jetzt erst mit einem wirksamen Rechtsmittel, dem Einspruch, angegriffen werden.