Kleinunternehmerregelung - keine gute Wahl

Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr hochgerechnet unter 22.000 Euro und im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, dann können Sie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Beachten Sie: Überschreitet der Umsatz im Gründungsjahr zeitanteilig hochgerechnet 22.000 Euro, darf die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt werden.

Hintergrund: Normalerweise haben alle Unternehmer umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. Dies bedeutet, dass Sie 19% (bzw. 7%) aus den Einnahmen als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Man darf dafür der Umsatzsteuer die Vorsteuer (= mitbezahlte Umsatzsteuer) aus Betriebsausgaben, für die ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen, entgegen rechnen.

Pro

Die Kleinunternehmerregelung ist dann sinnvoll, wenn Sie vorwiegend an Privatpersonen Rechnungen stellen und Ihre Einnahmen höher sind als Ihre Ausgaben. Vor allem für Dienstleister, die an Privat verkaufen, ist es in der Regel empfehlenswert, die Kleinunternehmerregelung möglichst lange durchzuhalten.

Lassen Sie sich über dieses Thema im Einzelfall von uns beraten, denn gerade bei gemischten Einnahmen (an Privatpersonen und andere Unternehmen), ist eine Prognoserechnung über fünf Jahre nicht einfach zu erstellen.

Contra

Gegen die Nutzung der Kleinunternehmerregelung spricht: Solange Ihre Betriebsausgaben höher sind als Ihre Betriebseinnahmen, sollten Sie immer Umsatzsteuererklärungen erstellen, nur dann bekommen Sie die Vorsteuern vom Finanzamt zurück. Gleiches gilt, wenn Sie viel an Unternehmen liefern oder leisten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. In diesem Fall können Sie die Umsatzsteuer in Höhe von 19% einfach auf Ihre Verkaufsrechnung  draufschlagen. Ihr Gewinn liegt dann in den zu erstattenden Vorsteuern auf Betriebsausgaben.

Mehr Informationen (speziell für Networker und Existenzgründer) finden Sie
hier.

Kleinunternehmerregelung

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