Rechtsformwahl - Haftungsfragen und Firmenzweck

Zu Beginn Ihrer Selbständigkeit stehen Sie vor der grundlegende Frage nach der Rechtsform Ihres Unternehmens. Die erste Frage ist dabei: Wollen Sie eine Kapitalgesellschaft oder ein Personenunternehmen gründen?

Kapitalgesellschaften

  • AG
  • UG
  • GmbH
  • Ltd

Personengesellschaften

  • Einzelunternehmen
  • OHG
  • UG & Co. KG
  • GbR
  • GmbH & Co. KG

Die Entscheidungskriterien hierfür sind vor allem die Frage nach der Haftung, aber auch steuerliche Überlegungen,
die (laufenden) Kosten sowie Risiken spielen zudem eine Rolle. Hierzu bietet die untenstehende Tabelle für die relevantesten Rechtsformen einen guten Überblick:

Rechtsform

Gesellschafter

Haftung

Einlagen

Einzelunternehmen

Inhaber oder
1 natürliche Person

Persönliche Haftung

keine

GbR

OHG

(ins Handelsregister eingetragen)

Mindestens
2 Personen

Persönliche Haftung

keine

GmbH

Mind. 1 Person
juristisch oder natürlich

Gesellschaftsvermögen

25.000 €

UG

haftungsbeschränkt

Mind. 1 Person
juristisch oder natürlich

Gesellschaftsvermögen

Mindestens 1 €
das Vermögen baut sich über Rücklagen aus dem Gewinn auf

UG & Co. KG

Kommanditist

Gesellschaftsvermögen

Mindestens 1 €

Einzelunternehmen oder GbR

Diese haben gegenüber eintragungspflichtigen Gesellschaften (beispielsweise GmbH,  UG oder  KG)vor allem zu Gewerbestart viele administrative Vorteile:

  • keine doppelte Buchführungspflicht
  • keine aufwändigen Verträge
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung anstatt Bilanz
  • keine Risiken bei Betriebsprüfungen

GmbH oder UG

Wer einer gefahrgeneigten Tätigkeit mit Haftungsrisiken nachgeht (z.B. Produkthaftung), für den ist eine haftungsbeschränkte Gesellschaft durchaus sinnvoll. Dies gilt vor allem, wenn ein entsprechendes Privatvermögen gegenüber risikobehafteten Geschäften geschützt werden soll.

Die Standardlösung hier ist die
GmbH. Mittlerweile an Akzeptanz gewonnen hat die Unternehmergesellschaft (UG), die ebenfalls nur mit ihrem Betriebsvermögenhaftet. Wer kaum Kapital für eine Unternehmensgründung hat, aber Haftungsrisiken ausschließen will, dem ist die UG zu empfehlen.

UG & Co. KG

Es handelt sich dabei um ein Personenunternehmen (KG) und keine Kapitalgesellschaft. Meist sind Sie der einzige Kommanditist, dem der Gesamtgewinn zugewiesen wird. Der gesamte Gewinn der KG ist in der Einkommensteuererklärung als gewerblicher Gewinn anzusetzen. Sie müssen keine komplizierten Darlehens- oder Anstellungsverträge mit Ihrer Gesellschaft vereinbaren. Fazit: Pfiffige haftungsbeschränkte Rechtsform!

Ihre erste Wahl: Individuelle Beratung

Die Rechtsformwahl ist eine grundlegende Investitionsentscheidung für Ihre unternehmerische Tätigkeit. Wir helfen Ihnen gerne dabei die richtige Unternehmensform zu finden.  Die Umwandlung in eine andere Rechtsform, speziell zu Jahresbeginn, ist jederzeit steuerneutral möglich.

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