Ausnahme: Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag etwas anderes geregelt ist, z. B. ein Verbot jeglicher Nebentätigkeit oder wenn Sie mit Ihrer Tätigkeit Ihrem Arbeitgeber Konkurrenz machen oder wenn Ihre Arbeitsleistung durch die unternehmerische Nebentätigkeit nachweislich gemindert wird.
Voraussetzung dabei sind: die fristgerechte Antragsstellung beim Arbeitsamt, ein aussagekräftiger Businessplan sowie unsere fachkundige Stellungnahme zu Ihrem Konzept.
Läuft das Vorhaben erfolgreich an, können Sie danach weitere neun Monate lang auf Antrag die 300 Euro als Krankenversicherungszuschuss erhalten.
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