Die einem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehenden Aufwendungen sind Reisekosten. Zu den Reisekosten gehören neben den Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten auch die Verpflegungsmehraufwendungen.
Seit dem 1. Januar 2015 gelten bei Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen folgende Pauschbeträge:
Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tagen mit 24 Stunden Abwesenheit) ist Folgendes zu beachten:
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