Als Existenzgründer müssen Sie in der Regel ein Gewerbe anmelden. Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?
Sobald Sie regelmäßig gewerbliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, sind Sie verpflichtet Ihr Gewerbe anzumelden. Der Zeitpunkt Ihrer Gewerbeanmeldung sollte mit der Aufnahme Ihrer Tätigkeiten übereinstimmen. Auf diese Weise können Sie auch Ihre Ausgaben von Anfang an geltend machen. Kosten, die kurz vor der Gewerbeanmeldung angefallen sind und mit Ihrer Selbständigkeit unmittelbar in Verbindung stehen, können in der Regel nach der Gewerbeanmeldung als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Wo melde ich mein Gewerbe an?
Sie melden Ihr Gewerbe bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung an. Die Gewerbeanmeldung ist eine sogenannte „einfache Anzeige“, d.h. Sie brauchen dazu keine Genehmigung.
Melden Sie Ihr Gewerbe als „Stehendes Gewerbe“ (nicht als "Reisegewerbe") an, wenn Sie Ihr Geschäft ausschließlich in der eigenen Wohnung oder in angemieteten Räumen betreiben. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Kunden und Interessenten stets angemeldet besuchen, um Bestellungen entgegenzunehmen, Waren auszuliefern oder Kundengespräche zu führen.
Was passiert nach der Anmeldung?
Durch die Gewerbeanmeldung werden automatisch das Gewerberegister, das Gewerbeaufsichtsamt, die Stadtkämmerei (wegen der Gewerbesteuererhebung), das statistische Landesamt, die IHK und natürlich das Finanzamt informiert.
Finanzamt: Einige Zeit nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie einen Fragebogen vom Finanzamt. Füllen Sie diesen (gerne mit unserer Hilfe) aus und senden Sie ihn an das Finanzamt zurück. Danach erhalten Sie eine Steuernummer.